MTV Geismar und HG Rosdorf-Grone im Abstiegskampf
Das Reglement besagt, dass zwei Mannschaften jeder Verbandsliga (Niedersachsen und Nordsee) als Regelabsteiger gelten. Sofern nach Aufnahme der Absteiger aus den Oberligen und den Aufsteigern aus den Landesligen die Anzahl von 28 Mannschaften für die Verbandsligen überschritten wird, steigen zusätzlich so viele Mannschaften ab, bis die Zahl von 28 Teams erreicht ist.
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